Insolvenzverwaltung
im Auftrag von sieben Gerichten in Norddeutschland
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und einen Insolvenzantrag gestellt hat, eröffnet das zuständige Gericht ein Regelinsolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter, z. B. uns, die Partnerschaftsgesellschaft Dreyer & Bättjer.
Unsere Aufgabe ist es dann, die Insolvenzmasse zu ermitteln, diese unter den Gläubigern aufzuteilen und die Entscheidung über Sanierung oder Liquidierung des zahlungsunfähigen Unternehmens zu treffen.
Dreyer & Bättjer als Insolvenzverwalter
Im Insolvenzfall werden wir branchenübergreifend als Insolvenzverwalter, vorläufige Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingesetzt sowie als Sachverständige beauftragt.
Unsere Partnerschaftsgesellschaft Dreyer & Bättjer begleitet Insolvenzverfahren im Auftrag von bislang sieben norddeutschen Insolvenzgerichten:
Hamburg
Reinbek
Tostedt
Cuxhaven
Neumünster
Stade
Lüneburg
Sanierung zwecks Unternehmensfortführung
Das wichtigste Ziel unserer Arbeit ist die Sanierung und damit die Unternehmensfortführung, sofern dies rechtlich und betriebswirtschaftlich möglich ist. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Erhalt von Arbeitsplätzen.
Dazu analysieren wir unter Hinzuziehung unserer Steuerexperten die Stärken und Schwächen des insolventen Betriebes und entwickeln mit den Inhabern oder der Geschäftsleitung ein Sanierungskonzept. Auf dieser Basis stellen wir einen detaillierten Insolvenzplan auf, der einem Vergleich mit den Gläubigern dient. Stimmen diese mehrheitlich (Anzahl der Stimmrechte werden entsprechend der Forderungshöhe verteilt) zu, kann das Verfahren aufgehoben werden.
Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenzen)
Neben der Unternehmensinsolvenz (Regelinsolvenz) können auch zahlungsunfähige Personen, die nicht oder nicht mehr selbständig tätig sind, Insolvenz beantragen. Auch in diesen Fällen fungieren wir als Insolvenzverwalter.
Für Verbraucherinsolvenzen (s. §§ 304ff InsO) ist gesetzlich vorgeschrieben, zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Dazu erstellen wir gemeinsam mit der insolventen Person einen Schuldenbereinigungsplan, dem die Gläubiger mehrheitlich zustimmen müssen.
Erst, wenn dies nicht gelingt, führt der Weg über die Gerichte.
Ihre Ansprechpartner bei allen Insolvenzangelegenheiten
Frank Dreyer
Rechtsanwalt (Partner)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Björn Bättjer
Rechtsanwalt (Partner)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht