Erbrecht

Anwalt für Erbrecht in Hamburg

Damit auch nach Ihnen alles nach Ihrem Willen läuft.

Das Erbrecht nach Art. 14 Grundgesetz regelt die Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Unsere Partnerschaftsgesellschaft Dreyer & Bättjer unterstützt Sie in allen Fragen der unternehmensbezogenen und privaten Vermögensweitergabe. Neben der Durchsetzung Ihres Vermächtnisses und aller rechtlichen Aspekte berücksichtigen wir selbstverständlich auch wirtschaftliche und erbschaftssteuerrechtliche Aspekte.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten für Erbrecht bei

  1. Vermächtnisansprüchen,

  2. Erbauseinandersetzungen,

  3. Pflichtteilsregelungen und

  4. Nachlassinsolvenzen

zur Seite.

Schwerpunkte unserer Beratung
liegen auf den folgenden Gebieten:

  1. Testamentsgestaltung & Vorsorge

  2. Erbvertrag

  1. Erbscheinverfahren

  2. Nachlassauseinandersetzungen

  1. Pflichtteil/Pflichtteilsrecht

  2. Beratung bei Nachlassinsolvenzen

Machen Sie Ihr Testament mit uns –
und es lebt sich unbeschwerter.

Der beste Weg, sicher zu gehen, dass auch dann alles nach den eigenen Vorstellungen läuft, wenn man selbst keinen Einfluss mehr nehmen kann, ist eine juristisch korrekte Gestaltung des Testaments und der Vorsorgeregelung.

Dabei unterstützen wir Sie, damit Ihr Vermögen so aufgeteilt wird, wie Sie es beabsichtigen. Eine professionelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regelt darüber hinaus die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.

Überlassen Sie beides nicht dem Zufall!

Föhlisch & Dreyer - Testament
Föhlisch & Dreyer - Erbschein

Erbscheinverfahren –
Der Weg zur Ihrem Erbe.

Der Erbschein ist das wichtigste Dokument für den Rechtsverkehr. Er stellt fest, wer Erbe geworden ist und welchen etwaigen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt.

Er wird nicht nur gegenüber Privatpersonen, Behörden oder Gerichten, sondern auch gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt benötigt. Nur mit diesem Nachweis (ggf. auch einem notariellen Testament mit Eröffnungprotokoll) können die Erben ihre rechtmäßigen Ansprüche nachweisen. Ein Erbschein wird ausschließlich auf ausdrücklichen Antrag des Erben oder anderer gesetzlich berechtigter Personen beim zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Wir unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens: von der Beantragung bis zur Beschaffung aller notwendigen Dokumente.

Nachlassauseinandersetzungen – Emotionales Thema. Professionelle Hilfe.

Erbstreitigkeiten oder Nachlassauseinandersetzungen sind leider nicht selten und häufig sogar unumgänglich. Als Ihre Ansprechpartner für Erbrecht unterstützen wir Sie nicht nur bei der Verwaltung des Nachlasses, sondern vertreten Sie auch in gerichtlichen oder außergerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen mit Pflichtteilsberechtigten, Erben und Vermächtnisnehmern.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch zur Abfassung eines Testaments oder eines Erbvertrags.

Föhlisch & Dreyer - Erbrecht

Pflichtteilsrecht –
Damit feststeht, was zusteht.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anteil an einer Erbschaft. Dieser Teil steht erbberechtigten Angehörigen des Erblassers – in diesem Fall Pflichtteilsberechtigten – auch dann zu, wenn sie enterbt wurden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch an die Erben.

Ob Sie Ihren rechtmäßigen Pflichtteil erstreiten wollen oder ob Sie nun als Erblasser noch zu Lebzeiten einen Verzicht mit dem Pflichtteilsberechtigten vereinbaren wollen: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

In jedem Fall ist es ratsam, beim Thema „Pflichtteil“ unsere juristische Expertise in Anspruch zu nehmen.

Nachlassinsolvenzen –
Damit Ihr Erbe nicht zur Last wird.

Ein Nachlass muss nicht in jedem Fall ein Segen sein, denn neben dem Vermögen werden auch Schulden vererbt. Damit Sie hier keine bösen Überraschungen erleben und Haftungsrisiken vermeiden, ist es ratsam, unsere Unterstützung rechtzeitig hinzu zu ziehen.

Gemeinsam machen wir uns ein Bild von der Vermögenslage und beantragen im Falle der Überschuldung des Nachlasses die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.

Dies muss schnell geschehen, um Schaden von Ihnen als Erben abzuwenden. Wir beraten Sie umfassend, was bei einer Überschuldung des Erblassers zu tun ist und stellen alle notwendigen Anträge bei Gericht für Sie.

Ihre Ansprechpartnerin in allen erbrechtlichen Fragen

Föhlisch & Dreyer - Dreyer 150

Rechtsanwalt Frank Dreyer
Partner