Coronakrise
Wir beraten Sie bei Rechtsfragen wie:
Arbeitsausfall, Insolvenz, Kurzarbeitergeld und Steuerrecht.
Corona und Recht
Kurzarbeit
Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen
in Folge des Coronavirus
Das Bundesministerium für Finanzen sowie für Wirtschaft und Energie haben verschiedene Maßnahmenpakete für Unternehmen wegen der Coronakrise auf den Weg gebracht, da sich immer mehr kleine, mittelständische und große Unternehmen fragen, in welchem Umfang sich das Coronavirus auf deren wirtschaftliches Handeln auswirkt.
Die deutschen Finanzbehörden stellen als unterstützende Maßnahmen Erleichterungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen in Aussicht. Wegen der absehbaren Beeinträchtigungen im Bereich der Liquidität zur Deckung der laufenden Betriebsausgaben in den Unternehmen wird in diesem Zusammenhang auf bereits nach der Abgabenordnung bestehende steuerliche Hilfsangebote hingewiesen:
Stundung fälliger Steuerzahlungen gemäß § 222 AOErlass von Säumniszuschlägen gemäß §§ 227, 240 AOHerabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (für Umsatz- und Gewerbesteuer noch nicht geklärt)Vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetztDem Vernehmen nach soll noch in der 12. Kalenderwoche ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht werden (Stand 18. März 2020).
Betroffene Einzelunternehmer oder Personen- und Kapitalgesellschaften sollten daher umgehend einen Rechtsbeistand aufsuchen und sich über die steuerverfahrensrechtlich anbietenden Sofortmaßnahmen beraten lassen, um der bestehenden Coronakrise und deren wirtschaftlichen Folgen entschieden entgegen zu treten und Liquiditätsengpässen vorzubeugen bzw. diese abzumildern. Daneben bestehen auch weitere Maßnahmen wie Steuererlass- und Fristverlängerungsmöglichkeiten.
Gern stehen Ihnen die Partner der Partnerschaftsgesellschaft Föhlisch & Dreyer mit ihrer langjährigen Expertise im Bereich des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts rechtsberatend zur Seite, um Sie in der bestehenden Wirtschaftskrise zu begleiten. Fokus der Rechtsberatung ist es, Ihnen einen sicheren Weg aufzuzeigen, aus der Krise sicher und gestärkt hervorzugehen, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu erhalten und die eigene Insolvenz zu vermeiden. Bei Fragen vereinbaren Sie gern kurzfristig einen Beratungstermin.
Hilfsgelder für Unternehmen
in der Corona-Krise
Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen sind erheblich ausgeweitet worden, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern.
Die KfW hat in Absprache mit der Bundesrepublik die Bedingungen ihrer drei ohnehin laufenden Förderprogramme für kleine und mittelgroße Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erheblich erleichtert. Einen Antrag kann grundsätzlich jedes Unternehmen stellen. Die Bank unterscheidet dabei zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und jungen Start-ups. Auch Freiberufler und Selbstständige können die Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen. Der erste Schritt ist der Weg zur Hausbank oder zu einem Finanzierungspartner der KfW. Diese überprüfen sodann den Antrag und leiten diesen an die KfW weiter.Die KfW stellt aktuell folgende Produkte zur Verfügung:Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:
Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).
Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.
Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert
Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR) geöffnet werden.
Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten.
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung der staatlichen Hilfsgelder.

Frank Dreyer
Rechtsanwalt (Partner)
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Björn Bättjer
Rechtsanwalt (Partner)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Dipl.-Kfm. Michael Föhlisch
Steuerberater und Rechtsanwalt (Partner)
Fachanwalt für Insolvenzrecht